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Informationen rund um Ausweispapiere

Alle Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen im Besitz eines gültigen Personalausweises sein. Dieser Ausweispflicht wird auch mit einem gültigen Reisepass entsprochen. Personalausweise werden mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.

Der Antragsteller muss den Personalausweis persönlich bei der Gemeindeverwaltung beantragen. Es ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1/2 Jahr) vorzulegen. Falls Sie noch keinen Personalausweis oder Reisepass haben, der von der Gemeinde Denklingen ausgestellt wurde, müssen Sie auch eine Personenstandsurkunde, wie z. B. eine Geburts- oder Heiratsurkunde vorlegen. Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind bei der Antragstellung persönlich unterschreiben.

Die Personalausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Es muss mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 3-4 Wochen gerechnet werden. In dringenden Fällen wird von der Ausweisbehörde auch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt.

Die Gebühr für den Personalausweis ist bereits bei der Antragstellung zu entrichten.

Gebühren:
Antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 Euro
Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro
Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro

Informationsmaterial über den neuen Personalausweis, insbesondere die Online-Ausweisfunktion, erhalten Sie bei der Gemeinde Denklingen.

Im Chip des Personalausweises sind die auf dem Ausweis aufgedruckten Daten und das Lichtbild digital abgelegt, zudem werden zwei Fingerabdrücke als Merkmal aufgenommen. Das Gesetz über Personalausweise sieht vor, dass die Fingerabdruckdaten nur so lange in der Personalausweisbehörde verbleiben, bis Sie Ihren neuen Personalausweis abholen. Auch bei der Bundesdruckerei, die den neuen Personalausweis herstellt, erfolgt keine Speicherung der Daten.

Bei Verlust des neuen Personalausweises wenden Sie sich bitte sofort an die Gemeinde Denklingen. Zusätzlich können Sie die elD-Funktion sofort telefonisch über die Hotline 116 116 sperren lassen. Aus dem Ausland ist die Sperrhotline über diese Rufnummern erreichbar: +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig).
Es ist zu beachten, dass einige Länder eine andere Landesvorwahl für Deutschland nutzen. Eine Liste der Auslandsvorwahlen erhalten Sie auf der Internetseite des Vereins SPERR-NOTRUF 116 116 e. V.

Sie werden nach Ihrem Namen, Geburtsdatum und dem Sperrkennwort gefragt.

Ausweis weg? Wir helfen Ihnen!

Zum 01.11.2005 wurde ein neuer Kinderreisepass eingeführt. Dieser neue Kinderreisepass berechtigt aber nicht zur Einreise in alle Staaten. In diesen Fällen muss auch für Kinder ein Reisepass ausgestellt werden.

Antragsberechtigt für einen Kinderreisepass ist der gesetzliche Vertreter oder die sorgeberechtigte Person, die über den Aufenthalt des Kindes bestimmen kann. Gesetzliche Vertreter sind Vater und Mutter gemeinsam. Die Ausstellung eines Kinderreisepasses bedarf somit der schriftlichen Zustimmung beider Elternteile, es sei denn, die elterliche Sorge ruht bei dem Vater oder der Mutter. Ist die Ehe der Eltern geschieden und ist das Sorgerecht auf ein Elternteil oder einen Betreuer übertragen worden, so ist bei der Beantragung eines Kinderreisepasses ein Nachweis über diese sorgerechtliche Regelung vorzulegen. Die gesetzlichen Vertreter müssen vor einem Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung den Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses unterschreiben. Nicht erforderlich ist, dass beide Elternteile gemeinsam erscheinen. Es genügt, wenn einer bei der Beantragung und der andere bei der Abholung des Kinderreisepasses unterschreibt.
Seit 01.11.2005 müssen alle neu ausgestellten Kinderreisepässe ein Lichtbild enthalten. Bei Kindern bis zu einem Alter von 5 Jahren ist keine Prüfung der Biometrietauglichkeit erforderlich. Es gelten die Anforderungen hinsichtlich Bildgröße 35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Schärfe und Kontrast, Ausleuchtung, Hintergrund und Fotoqualität. Kinder ab dem 6. Lebensjahr muss ein biometrisches Lichtbild vorlegen.

Bei Antragstellung nach dem 01.01.2021 beträgt die Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses 1 Jahr, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Die Gebühr für einen Kinderreisepass beträgt 13,00 €. Eine Verlängerung bzw. Aktualisierung kostet 6,00 €.

Seit 01.11.2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass der Eltern eingetragen werden.

Reisedokumente für Kinder beantragen

Der Antragsteller muss den Reisepass persönlich bei der Gemeindeverwaltung beantragen. Falls Sie noch keinen Personalausweis oder Reisepass haben, der von der Gemeinde Denklingen ausgestellt wurde, müssen Sie auch eine Personenstandsurkunde wie z. B. eine Geburts- oder Heiratsurkunde vorlegen. Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen die schriftliche Zustimmung der Eltern. Die Reisepässe werden von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Es muss mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 3 – 4 Wochen gerechnet werden. Wir bitten Sie daher, den Reisepass rechtzeitig zu beantragen. Es besteht auch die Möglichkeit einen Reisepass mit 16 zusätzlichen Seiten sowie einen Express-Pass zu beantragen, der innerhalb von 3 Werktagen bei der Bundesdruckerei gefertigt wird.

Bei der Antragstellung muss ein aktuelles biometrisches Passbild vorgelegt werden. Das Foto darf nicht älter als ein halbes Jahr sein. Seit dem 01.11.2007 ist der elektronische Reisepass (ePass) mit Chip der neue reguläre Reisepass. Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst. 10 Jahre Gültigkeit für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden, 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.

Kosten
60,- Euro für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden, 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren.

Wie werden die Fingerabdrücke für den ePass aufgenommen?
Für den ePass werden zwei Fingerabdrücke benötigt. Die Abdrücke werden bei der Passbeantragung im Rathaus der Gemeinde Denklingen von Scannern aufgenommen.
Wenn man den Finger auf die Glasscheibe legt, wird der Fingerabdruck sekundenschnell elektronisch erfasst – ganz ohne Stempelfarbe oder andere Hilfsmittel.

In der Regel werden die beiden Zeigefinger erfasst. Wenn nötig, können auch andere Finger aufgenommen werden.

Alle Gebühren sind bereits bei der Beantragung zu bezahlen.