Bürgerservice Online

Meldebescheinigungen, Melderegisterauskünfte, Wohnsitzänderung und vieles mehr finden Sie hier >> Bürgerservice Online.

 

Einwohnermeldeamt

Anmeldung

Anmeldung über die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)

In unserer Gemeinde funktioniert auch die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) einwandfrei und ermöglicht Ihnen eine bequeme Anmeldung von zu Hause aus.  Mit diesem digitalen Service sparen Sie Zeit und den Gang zum Gemeindeamt.

Was Sie für die Online-Anmeldung benötigen:

  • Personalausweis oder eID-Karte
  • Smartphone oder Kartenlesegerät
  • AusweisApp
  • bundID-Konto
  • Wohnungsgeberbestätigung

Diese Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Mindestalter von 18 Jahren
  • Anmeldung einer Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung
  • Bei Familienanmeldungen müssen alle Personen dieselbe alte und neue Adresse haben

Die eWA ist nicht möglich bei einem Zuzug aus dem Ausland oder bei der Anmeldung einer Nebenwohnung.

Über diesen Link gelangen Sie ganz einfach zur Anmeldung: 
https://wohnsitzanmeldung.gov.de/

oder

Anmeldung im Bürgerbüro

Nach § 17 Abs. 1 BMG (Bundesmeldegesetz) hat sich jeder „Wer eine Wohnung bezieht, innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden“.

Wir bitten unsere BürgerInnen bei Zuzug oder Umzug um rechtzeitiges persönliches Erscheinen. 

Bringen Sie hierzu mit:

  • Personalausweis und/oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung (ausgefüllt und unterschreiben vom Wohnungsgeber, PDF download)
  • Geburtsurkunde (im Original)
  • Bei Familienstand verheiratet/geschieden die entsprechende Urkunde (im Original ggf. mit beglaubigter Übersetzung)
     
  • Bei Zuzug minderjähriger Kinder die Einverständniserklärung (PDF download) inkl. Ausweiskopie des zweiten Sorgeberechtigten

Wer dieser Meldeverpflichtung nicht entspricht, riskiert Verwarnungsgelder in nicht unerheblicher Höhe. 

Abmeldung

Bei Wegzug ins Ausland ist eine Abmeldung innerhalb von zwei Wochen, jedoch frühestens eine Woche vor dem Auszug zu melden.