Bayerisches Mobilfunkförderprogramm

Die Versorgung mit Mobilfunk gehört mittlerweile zu den Grundbedürfnissen einer modernen Gesellschaft und sind Ansprüche der Wirtschaft.

In diesem Punkt sind sich die Bundesländer einig. Bayern macht jetzt einen Vorstoß dieses Grundbedürfnis auch in den entlegensten Orten zu stellen.

In Bayern gibt es immer noch viele Orte mit schwachem Handyempfang. So auch bei uns in Dienhausen. Die Staatsregierung will das ändern und stellt alleine für dieses Jahr einen Fördertopf mit 25 Millionen bereit. Doch jetzt kurz vor Jahresende sind immer noch ca. 9 Millionen noch nicht ausgeschüttet. Die Gemeinde Denklingen mit seinen Ortsteilen Denklingen – Epfach – Dienhausen hat sich für diese Förderung beworben.

Am Montag, den 04. November haben wir nun den Förderbescheid nebst 24 weiteren Gemeinden in München vom Staatssekretär Roland Weigert vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie in München in der Prinzregentenstraße 28 in Empfang genommen.

Das Problem der „weißen Flecken“, so werden die Gebiete ohne Funkabdeckung genannt, wo Mobilfunkanbieter kein Interesse für einen Mobilfunkausbau haben, soll somit gelöst werden. 

Bis zu 500.000 € Fördergeld werden der Gemeinde zur Verfügung gestellt, um den Ausbau mit einem Mobilfunkmasten zu ermöglichen. Noch ist kein Standort für einen Mobilfunkmasten festgelegt worden.

Da von Bürgern neben dem Wunsch nach besserer Mobilfunkversorgung oft auch Sorgen wegen elektromagnetischen Feldern geäußert werde, möchte ich Ihnen in Abstimmung mit dem Bayerischen Umwelt- und Gesundheitsministerium eine wichtige Information zum technischen und rechtlichen Stand von Mobilfunkfeldern mitteilen.

Für die Politik hat die Gesundheit der Menschen höchste Priorität, deshalb hat der Staat für den Mobilfunk Grenzwerte festgelegt. Die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für Mobilfunkstrahlen basieren auf der Bewertung von zahlreich vorliegenden wissenschaftlichen Studien durch nationale und internationale Expertenkommissionen.

Die Einhaltung dieser Grenzwerte überwacht die Bundesnetzagentur, die im Rahmen der Standortbescheinigung auch die entsprechenden Sicherheitsabstände für Mobilfunkanlagen festlegt, ab denen die Grenzwerte eingehalten sind.

In der Praxis werden die Grenzwerte in der Regel weit unterschritten. Zu berücksichtigen ist auch, dass elektromagnetische Felder nicht nur von den Sendeanlagen, sondern auch von Handys ausgehen.

Dabei liegt die Feldstärke des Handys am Körper in der Regel deutlich über der Feldstärke, die von den umliegenden Sendeanlagen einwirkt. Je besser also die Funkverbindung zwischen Sendeanlage und Handy ist, desto geringere Feldstärken reichen für eine gute Kommunikation zwischen beiden aus.

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