Digitaler Gewerbesteuerbescheid

    30.09.2025

    Digitaler Gewerbesteuerbescheid für Denklinger Unternehmen möglich

    Wie funktioniert der digitale Gewerbesteuerbescheid?

    Gewerbesteuerbescheide werden bisher in Papierform ausgestellt und müssen meist aufwendig von Unternehmen oder deren Steuerberatern manuell erfasst werden. Durch die Einführung des digitalen Gewerbesteuerbescheides wird ein medienbruchfreier Ablauf von der Einreichung der Gewerbesteuererklärung über ELSTER bis hin zum Abruf eines digitalen Gewerbesteuerbescheides über „Mein Unternehmenskonto" etabliert.

    Die Gemeinde Denklingen hat sich als Pilotkommune in Bayern an dem deutschlandweiten Projekt beteiligt und kann die digitale Bekanntmachung der Gewerbesteuerbescheide für Erhebungszeiträume ab 2022 ihren Denklinger Gewerbetreibenden anbieten.

    Für Unternehmen, die die digitale Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheids nutzen möchten, gibt es zwei Wege, der Gemeinde Denklingen die elektronische Bekanntgabe mitzuteilen:

    1. Im Rahmen der Abgabe der Gewerbesteuererklärung gibt es die Möglichkeit, den "elektronischen Zustellwunsch" bei ELSTER auszuwählen. Die Einwilligung der elektronischen Zustellung des Bescheides wird somit für die eingereichte Erklärung, also den jeweiligen Erhebungszeitraum, erteilt.

    2. Alternativ kann der digitale Zustellwunsch dauerhaft über das Formular „Einwilligung gegenüber der Kommune in die elektronische Bekanntgabe in der Gewerbesteuer" an die Gemeinde Denklingen gerichtet werden. Dieses finden Sie auf unserer Internetseite unter Bürgerservice - Formulare und Merkblätter.

    Wir freuen uns, Ihnen dieses neue digitale Verfahren anbieten zu können und hoffen auf eine rege Nutzung der digitalen Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheids.

    Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

     

    Ihre Gemeindeverwaltung Denklingen