Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses, Bebauungsplan Gebiet Egart

    12.02.2024 | Erstellt von Birgit Jost

    Die Gemeinde Denklingen hat mit Beschluss vom 07.02.2024 den Bebauungsplan für das Gebiet "Egart - südlich der Epfacher Straße" als Satzung beschlossen.

    Dieser Beschluss wird hiermit gemäߧ 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung bei der Gemeinde Denklingen, Rathausplatz 1, 86920 Denklingen, zu den üblichen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. 

    Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des§ 215 

    Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. 

    Unbeachtlich werden demnach

    1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
    2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
    3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

    wenn sie nicht innerhalb 1 Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Denklingen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den§§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

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