Wahlen

In dieser Rubrik können Sie sich über aktuell, anstehende Wahlen informieren, Ihre Briefwahl beantragen oder auch Wahlergebnisse aus der Vergangenheit einsehen.

Es gibt verschiedene Arten von Wahlen, in denen Bürger ihre Stimme abgeben können: Kommunal- und Europawahlen, Bundestagswahl, Landtagswahl, Bürgermeisterwahl, Volksabstimmungen und Bürgerentscheide.         

                                        

Steht eine Wahl bevor, erhalten alle wahlberechtigten Bürger spätestens drei Wochen vor der Wahl per Post eine Wahlbenachrichtigung. Der Ort und die Zeit der Wahl werden darin bekannt gegeben. Die Wahlbenachrichtigungskarte sollten Sie mit zum Wahllokal nehmen und auf Verlangen müssen Sie sich ausweisen können (Personalausweis oder Reisepass). Dann erhalten Sie von den Wahlhelfern die amtlichen Wahldokumente.

Selbstverständlich können Sie auch per Briefwahl wählen. Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Diesen Wahlschein erhalten Sie mit den Briefwahlunterlagen zusammen in der Gemeindeverwaltung Denklingen. Voraussetzung für die Ausstellung eines Wahlscheins ist, dass Sie

  • für die betreffende Wahl wahlberechtigt sind und
  • im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Kommunalwahl 2026

Die Kommunalwahl im Freistaat findet alle sechs Jahre statt. 2026 sind die Menschen in Bayern am Sonntag, den 08. März zum Wählen aufgerufen.

Wählen dürfen in Bayern alle Bundesbürger und Bürger eines Staates der Europäischen Union, die mindestens 18 Jahre alt sind. Der Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Wahl mindestens seit 2 Monaten in der Gemeinde Denklingen beziehungsweise im Landkreis Landsberg am Lech liegen.
Auch Bürger, für die ein Betreuer bestellt wurde, sind bei den Kommunalwahlen wahlberechtigt.

Des Weiteren sind unter https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen allgemeine Infos zu Wahlterminen, Wahlrecht und Ablauf zu finden.

Die Briefwahl

Mit der Briefwahl haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme schriftlich abzugeben, anstatt im Wahllokal zu wählen.
Wenn Sie sich für die Briefwahl entscheiden, müssen Sie dazu einen Antrag stellen. Eine Begründung ist nicht nötig.

WICHTIG: Nur wahlberechtigte Bürger können einen Antrag für Briefwahlunterlagen stellen.

Briefwahl online beantragen

Briefwahlunterlagen können online in der Zeit vom 26.01.2026 ab 08:00 Uhr bis 01.03.2026 23:59 Uhr beantragt werden

>> zur Online Beantragung.

Wahlen und Termine

Bundestagswahl

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden alle vier Jahre im Rahmen der Bundestagswahl gewählt. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.  Es gilt dabei das Prinzip der personalisierten Verhältniswahl mit  Zweitstimmendeckung. Jeder Wähler hat dabei zwei Stimmen.

  • Erststimme: Mit der Erststimme wird bestimmt, welcher Direktkandidat einen bestimmten Wahlkreis im Bundestag vertreten soll (sog. Wahlkreisbewerber).
  • Zweitstimme: Ihre Zweitstimme geben die Wahlberechtigten für die Landesliste einer Partei ab, die sich aus den sog. Listenbewerbern zusammensetzt.

Nach Artikel 38 des Grundgesetzes muss die Bundestagswahl „allgemein, frei, unmittelbar, gleich und geheim“ sein.

Ergebnisse und Informationen zur Wahl unter www.bundeswahlleiter.de

Kommunalwahlen (Bürgermeister, Gemeinderat, Landrat, Kreistag)

Alle sechs Jahre werden in den Gemeinden des Landes der Bürgermeister, die Gemeinderäte und gegebenenfalls die Ortschaftsräte sowie in den Landkreisen die Kreisräte gewählt.
Aktives Wahlrecht hat:

  • Unionsbürger
  • wer das das 18. Lebensjahr vollendet hat
  • seit mindestens zwei  Monaten den Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
  • im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt wird

Die nächste Kommunalwahl findet 2026 statt.

Europawahl

Die Europawahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Es ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union und setzt sich aus den Vertretern der 27 Ländern der EU zusammen. Auf Deutschland entfallen 96 von insgesamt 705 Abgeordnetensitzen. Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt. Das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament wird in Deutschland künftig von derzeit 18 auf 16 Jahre abgesenkt. 

Das Wahlverfahren richtet sich nach dem Europawahlgesetzt und nach der Europawahlordnung, nach denen die Vertreter/innen aus Deutschland ihr Mandat nach dem Prinzip der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen erhalten.

Landtagswahl

Bei der Landtagswahl in Bayern werden die Mitglieder des Landtags mit Sitz in München gewählt. Welche Kandidaten gewählt werden und in den Landtag einziehen, entscheidet somit auch darüber, welche Parteien mit wie vielen Parlamentssitzen vertreten sind.  Im Landtag sitzen insgesamt 180 Abgeordnete. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre.
Da die Landtagsabgeordneten den Ministerpräsidenten / die Ministerpräsidentin wählen, hat die Wahl der Landräte indirekt Einfluss darauf, wer Ministerpräsident/in von Bayern wird. Jede Partei stellt vor den Landtagswahlen einen Spitzenkandidaten auf.

Wahlberechtigt ist, wer

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnung in Bayern hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
  • im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt wird.

Ergebnisse und Informationen zur Wahl unter www.bayern.landtag.de