BEKANNTMACHUNG über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

    29.04.2024

    Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Europawahl am 9. Juni 2024

    Das Wählerverzeichnis zur Europawahl für die Stimmbezirke der Gemeinde Denklingen wird in der Zeit von Dienstag, 21. Mai, bis Freitag, 24. Mai 2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Denklingen, Rathausplatz 1, 86920 Denklingen, Zimmer Nr. 2 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

    Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

    Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

    Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

    Zugeordnete Dateien