Merkblatt
Schutz
gegen Rückstau aus dem Abwassernetz
An
alle Hauseigentümer!
"70
Keller musste die Feuerwehr leerpumpen" oder ähnliche Sätze findet man
immer wieder in Zeitungsberichten über Wolkenbrüche oder die Folgen heftiger
Gewitterregen in besiedelten Gebieten. Keller und andere tiefliegende Räume
werden überflutet, weil manches Haus noch immer nicht genügend gegen Kanalrückstau
gesichert ist.
Hierdurch
entstehen dem Hauseigentümer oft sehr große Schäden. Dabei kann er sie vermeiden,
wenn er sein Haus entsprechend den technischen Möglichkeiten und den geltenden
Vorschriften gesichert hat. Zudem ist er nach geltendem Recht für alle Schäden
verantwortlich, die auf dem Fehlen dieser Sicherungen beruhen. Die entsprechenden
Bestimmungen finden sich in der Entwässerungssatzung und in den Vorschriften
"DIN 1986 - Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke".
Das
Kanalnetz einer Stadt oder einer Gemeinde kann nicht darauf ausgerichtet werden,
dass es jeden Starkregen oder Wolkenbruch sofort ableiten kann. Die Rohre der
Kanalisation würden sonst so groß und so teuer werden, dass die Bürger, die
sie ja über Abwassergebühren mit bezahlen müssen, unvertretbar belastet würden.
Deshalb muss bei solchen starken Regen eine kurzzeitige Überlastung des Entwässerungsnetzes
und damit ein Rückstau in die Grundstücksentwässerungsanlagen in Kauf genommen
werden. Dabei kann das Wasser des Kanals aus den tiefer gelegenen Ablaufstellen
(Gully, Waschbecken, Waschmaschinenabläufe, Bäder, WC-Anlagen etc.) austreten,
falls diese Ablaufstellen nicht vorschriftsmäßig gesichert sind. Auch wenn es
bisher noch niemals zu einem Rückstau kam, kann nicht darauf vertraut werden,
dass ein solcher, etwa infolge einer unvorhersehbaren, kurzfristigen Kanalverstopfung,
für alle Zukunft ausbleibt. So kann z. B. durch größere Fremdkörper, Rohrbruch,
Ausfall eines Pumpwerkes oder ähnliches auch ohne Niederschläge Rückstau eintreten.
Die
Hauseigentümer sind daher in eigener Verantwortung verpflichtet, alle tiefliegenden
Ablaufstellen, vor allem im Keller, mit Rückstauvorrichtungen zu versehen. Alle
Räume oder Hofflächen unter der "Rückstauebene", die im allgemeinen
in Höhe der Straßenoberkante angenommen wird, müssen gesichert sein.
Bitte
beachten Sie dabei die folgenden Punkte:
-
Liegen bei Revisionsschächten außerhalb von Gebäuden
die Deckel unter der Rückstauebene, sind diese wasserdicht und innendruckfest
auszuführen, sofern die Leitungen in den Schächten offen verlaufen. Innerhalb
von Gebäuden ist die Abwasserleitung geschlossen mit abgedichteter Reinigungsöffnung
durch einen Schacht zu führen.
- Wählen
Sie die richtigen Rückstausicherungen. Die seit Jahrzehnten bekannten
Kellerabläufe (Gullys) mit Rückstaudoppelverschluss sind nur für fäkalienfreies
Abwasser geeignet. Sie entsprechen der DIN 1997. Viele dieser Gullys haben
die Möglichkeit, Seiteneinläufe anzuschließen. Darüber hinaus gibt es seit
einigen Jahren auch noch Absperrvorrichtungen für durchgehende Rohrleitungen,
so dass damit problemlos Bodeneinläufe, Waschbecken, Spülbecken, Waschmaschinenabläufe,
Bäder, Duschen und ähnliches wirkungsvoll abgesichert werden können. Diese
Rückstausicherungen haben alle grundsätzlich zwei Verschlüsse. Der Betriebsverschluss
schließt die Leitung bei Rückstau selbständig. Der Notverschluss ist mit Hand
zu betätigen. Es empfiehlt sich, sofern kein Schmutzwasser abgelassen wird,
den Notverschluss stets verschlossen zu halten.
Fällt fäkalienhaltiges Abwasser aus Toilettenanlagen
an, muss es in der Regel mittels einer Hebeanlage über die Rückstauebene gehoben
werden. Bei Räumen untergeordneter Bedeutung, z. B. Einliegerwohnungen in
Einfamilienhäusern, ist es bei Vorhandensein von natürlichem Gefälle gestattet,
sofern im Bedarfsfall ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht,
auch einen automatischen Rückstauverschluss nach DIN 19578 einzubauen. Dieser
hat ebenfalls einen Betriebsverschluss und einen mit Hand zu betätigenden
Notverschluss und ist selbstverständlich auch für fäkalienfreies Abwasser
geeignet.
Bringen Sie die vom Hersteller mitgelieferte
Anleitung deutlich sichtbar in unmittelbarer Nähe des Verschlusses an.
- Wählen
Sie stets den richtigen Einbauort für Ihren Rückstauverschluss.
Es dürfen gezielt nur die Ablaufstellen, die unter der Rückstauebene liegen,
geschützt werden. Leitungen aus Obergeschossen und Dachentwässerungen müssen
ungehindert ablaufen können. Bauen Sie deshalb Ihren Rückstauverschluss auf
gar keinen Fall in den Revisionsschacht vor dem Haus ein. Sie würden damit
im Rückstaufall Ihre gesamte Entwässerungsanlage absperren.
-
Sorgen Sie für eine regelmäßige Inspektion und
Wartung, damit Ihre Rückstauverschlüsse im Bedarfsfall
auch funktionieren. Nehmen Sie also Ihren Rückstauverschluss einmal monatlich
in Augenschein und betätigen Sie den Notverschluss.
Die Wartung ist mindestens zweimal im Jahr durchzuführen.
Bei Rückstauverschlüssen für fäkalienfreies Abwasser soll nach DIN 1986, Teil
32 die Anlage von einem Fachkundigen gewartet
werden. Bei Rückstauverschlüssen für fäkalienhaltiges Abwasser muss dies nach
DIN 1986, Teil 33 durch einen Fachbetrieb erfolgen. Hauptsächlich bezieht
sich die Wartung auf die Entfernung von Schmutz und Ablagerungen, Prüfung
von Dichtungen, Kontrolle der Mechanik, Feststellen der Dichtheit und Funktionsprüfung.
Der Abschluss eines Wartungsvertrages wird empfohlen.
-
Dränagen dürfen nie an Misch- oder Schmutzwasserkanäle angeschlossen werden
(DIN 1986, Teil 3, 2.5.3). Sofern ein Anschluss an einen Regenwasserkanal
oder einen freien Vorfluter (Gewässer) erfolgt, ist auch hier eine Rückstausicherung
unerlässlich (DIN 4095 5.5). Bitte bedenken Sie aber dabei, dass bei Verschluss
der Rückstausicherung die Dränage nicht arbeiten kann und das Grundwasser
ansteigt. Besser ist hier den Keller als wasserdichte Wanne auszubauen.
-
Hofflächen, Tiefeinfahrten in Kellergaragen etc., die tiefer als die Rückstauebene
liegen, können bei Vorhandensein natürlichen Gefälles nur dann über Rückstauverschlüsse
nach DIN 1997 oder DIN 19578 entwässert werden, wenn geeignete Maßnahmen ein
Überfluten der tiefer liegenden Räume durch Regenwasser bei geschlossener
Rückstausicherung verhindern. Ansonsten muss Niederschlagswasser von Flächen
unterhalb der Rückstauebene über eine automatisch arbeitende Hebeanlage rückstaufrei
der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden.
-
Kellerlichtschächte sollten mindestens 10-15 cm über das umgebende Gelände
hochgezogen werden, um Eindringen von Oberflächenwasser zu verhindern. Dies
gilt auch für die oberste Stufe von außenliegenden Kellerabgängen. Auch die
Kellereingangstür sollte eine Schwelle von 10-15 cm Höhe erhalten. Die relativ
bescheidenen Niederschlagsmengen der Kellerabgänge können im Regelfall versickert
werden. Ist dies nicht möglich und muss der Einlauf an die Entwässerungseinrichtung
angeschlossen werden, ist er mit einem Bodenablauf gemäß DIN 1997 gegen Rückstau
zu sichern.
Bitte
nehmen Sie diese Anregungen in Ihrem eigenen Interesse sehr ernst. Nur bei ihrer
Beachtung ist ein sicherer Schutz Ihres Eigentums gegen Rückstau bzw. Überschwemmungsschäden
gegeben.
Bei
speziellen Fragen zur Rückstausicherung Ihres Anwesens wenden Sie sich bitte
an Ihren Fachbetrieb für sanitäre Anlagen und Installationen.