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Seit
dem 01. November 2010 werden nur noch die neuen Personalausweise ausgegeben.
Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber jederzeit
möglich.
Alle
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen im Besitz
eines gültigen Personalausweises sein. Dieser Ausweispflicht wird
auch mit einem gültigen Reisepass entsprochen. Personalausweise werden
mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt. Bei Personen,
die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer
6 Jahre.
Der
Antragsteller muss den Personalausweis persönlich bei der Gemeindeverwaltung
beantragen. Es ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild vorzulegen. Falls
Sie noch keinen Personalausweis oder Reisepass haben, der von der Gemeinde
Denklingen ausgestellt wurde, müssen Sie auch eine Personenstandsurkunde
wie z. B. eine Geburts- oder Heiratsurkunde vorlegen. Kinder, die das
16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen die Zustimmung
ihrer gesetzlichen Vertreter. Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind bei
der Antragstellung persönlich erscheinen.
Die
Personalausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt.
Es muss mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 3 Wochen gerechnet
werden. In dringenden Fällen wird von der Ausweisbehörde auch
ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von
3 Monaten ausgestellt.
Die
Gebühr für den Personalausweis ist bereits bei der Antragstellung
zu entrichten.
Gebühren:
Antragstellende
Person ab 24 Jahren 28,80 Euro
Antragstellende
Person unter 24 Jahren 22,80 Euro
Vorläufiger
Personalausweis 10,00 Euro
Weitere Gebührenregelungen
Nachträgliches
Aktivieren der Online-Ausweisfunktion 6,00 Euro
Nachträglich
Ändern der PIN bei der Gemeinde 6,00 Euro
Entsperren der
Online-Ausweisfunktion 6,00 Euro
Informationsmaterial
über den neuen Personalausweis, insbesondere die Online-Ausweisfunktion,
erhalten Sie bei der Gemeinde Denklingen.
Im
Chip des neuen Personalausweises sind die auf dem Ausweis aufgedruckten
Daten und das Lichtbild digital abgelegt. Zusätzlich ist es möglich,
zwei Fingerabdrücke als freiwilliges Merkmal aufzunehmen. Jeder Bürger
kann frei entscheiden, ob er das möchte. Das Gesetz über Personalausweise
sieht vor, dass die Fingerabdruckdaten nur so lange in der Personalausweisbehörde
verbleiben, bis Sie Ihren neuen Personalausweis abholen. Auch bei der
Bundesdruckerei, die den neuen Personalausweis herstellt, erfolgt keine
Speicherung der Daten.
Bei
Verlust des neuen Personalausweises wenden Sie sich bitte sofort an die
Gemeinde Denklingen. Zusätzlich dazu können Sie die elD-Funktion
aber auch telefonisch über die Hotline 01801333333 (auch aus dem
Ausland erreichbar) sperren lassen. Dort werden Sie nach Ihren Namen,
Geburtsdatum und dem Sperrkennwort gefragt.
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