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Sie haben
einen Gegenstand verloren?
Verlorenen
Gegenstand online suchen
Mit der Fundsachen-Onlinesuche haben Sie die Möglichkeit,
sich unabhängig von Öffnungszeiten, rund um die
Uhr nach Ihrem verlorenen Gegenstand, egal ob Fahrrad, Handy
oder Jacke zu erkundigen.
Da
die Gemeinde Denklingen ebenfalls über das virtuelle
Fundbüro verfügt, können Sie die Nachforschungen
nach Ihrem verlorenen Gegenstand auf diesen Bereich ausdehnen.
Verlustmeldung
machen
Den Verlust Ihres Gegenstandes können Sie im Fundbüro
im Rathaus Denklingen anzeigen. Sollte der Gegenstand zu
einem späteren Zeitpunkt beim Fundbüro abgegeben
werden, so werden Sie schriftlich benachrichtigt.
Erforderliche Unterlagen
Beim Abholen einer Fundsache bitte den Personalausweis mitbringen.
Sie haben einen Gegenstand gefunden?
Jeder,
der einen Gegenstand in einem Wert von über 10 Euro
findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich
anzuzeigen. Den Fundgegenstand selbst können Sie bei
sich aufbewahren. Wichtig ist, dass Sie in diesem Fall bei
der Fundanzeige möglichst genaue Angaben machen. Sie
können den Fundgegenstand selbstverständlich auch
beim Fundbüro im Rathaus Denkling abgeben.
Die
Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate
ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer
nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb.
Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird
der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt,
dass die Fundsache abgeholt werden kann. Wird die Fundsache
beim Finder verwahrt, so geht diese nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist
automatisch in das Eigentum des Finders über.
Finderlohn
Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen. Der
Finderlohn beträgt bei einem Wert des Fundgegenstandes
bis 500 Euro 5 %, für den Mehrwert, also ab einem Wert
von 500 Euro, 3 % des Wertes.
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